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Expertentipp Wunsch und Wirklichkeit

Expertentipp Wunsch und Wirklichkeit

Worauf es beim Bau des eigenen Traumhauses ankommt: Bereits vor Planungsbeginn müssen die Möglichkeiten auf dem Grundstück geprüft werden.

Das Doppelhaus Linus von Kern-Haus bietet Trend-Architektur und funktionalen Wohnkomfort. Das Haus passt sich zudem den Anforderungen der meisten Bebauungspläne moderner Wohngebiete in der Stadt oder auf dem Land an.

Die Vorstellungen über Außen und Innenarchitektur der eigenen Wunschimmobilie sind bei den meisten Bauherren über einen langen Zeitraum gereift. Bei Besuchen in den Häusern von Freunden und Musterhausbesichtigungen wurde viel angeschaut, bei der Lektüre von Bauherren-Magazinen und der Recherche im Internet sind bereits viele Ideen für den eigenen Hausbau entstanden. Dennoch bleibt oftmals die Frage: Was geht, was darf final auf dem künftigen Grundstück umgesetzt werden und was nicht? Grenzen werden den Wünschen nicht selten durch regionale Bebauungspläne der einzelnen Kommunen gesetzt. „Das Ziel, die Wünsche der Bauherren so weit wie möglich zu realisieren, verlieren wir gemeinsam mit unserem Partner Kern-Haus trotz der zahlreichen und variierenden Vorschriften nicht aus den Augen“, erläutert Bodo Lauterborn, Geschäftsführer von KS Hausbau in Hilzingen. Eine Vielzahl an Dachformen und- Neigungen, Drempel- und Traufhöhen, die vielen Bauherren oft unbekannt sind, eröffnen fast immer Alternativen. „Damit es für Bauherren erst gar nicht zu bösen Überraschungen während der Baugenehmigungsphase kommt, prüfen wir bereits vor Planungsbeginn den örtlich festgelegten Bebauungsplan ganz genau und erläutern ihnen dann die baurechtlich gegebenen Möglichkeiten“, so Lauterborn.

Ein grafischer und ein textlicher Teil würden Auskunft über die komplette Bebauungsfähigkeit des Grundstückes in Bezug auf Dach, Etagenanzahl, Haus- und Dachfarben, Außenputz, Nebenanlagen und vielem mehr geben. Individuelle Bauherren-Wünsche wie ein Gaubenaufbau, ein zusätzliches Geschoss oder eine Dachterrasse auf dem Garagenanbau werden berücksichtigt. Sollten sich bei den Kundenwünschen Abweichungen vom Bebauungsplan ergeben, wird eine Bauvoranfrage an das Bauamt gerichtet. Erst wenn die Behörde hier schriftlich „grünes Licht“ gibt, wird die Vorgabe des Kunden realisiert. „Die KS Hausbau mit seinem Partner Kern-Haus berät und unterstützt Bauherren gerne beim Bau ihres Traumhauses“, sagt Lauterborn.

Presseartikel #55
PDF: 2 MB (07.12.2016)

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